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Die nächsten Termine im Ort.

Gemeinderatsitzung | am Mittwoch, 24. April 2024 20:00- Uhr

Hygienekonzept für Veranstaltungen

Generelle Regelungen

  • Vor Ort muss eine beauftragte / verantwortliche Person benannt werden.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist der Zutritt zu verwehren.
  • Die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen, sofern die Vorgabe der CoBekVO nicht zwingend ist.
  • Kontaktdaten aller Personen sowie der Zeitraum des Besuchs sind zu dokumentieren.
  • Nutzung der sanitären Anlagen sind unter Achtung der Schutzmaßnahmen zulässig.
  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegserkrankung ist der Zugang zu verwehren.
  • Alle Personen müssen sich bei Betreten des Raumes die Hände desinfizieren/waschen.
  • Auf die geltenden Regeln des Infektionsschutzes ist mittels geeigneter Beschilderung aufmerksam zu machen (z. B. Niesetikette).
  • Kontaktflächen sind regelmäßig mit fettlösendem Haushaltsreiniger zu reinigen oder zu desinfizieren
  • Generell sind Desinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Die Räume sind regelmäßig zu reinigen.
  • Sanitäranlagen sind - falls möglich - dauerhaft zu lüften.


Hygienekonzept - private Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeitsfeiern.. )

  • Bis zu 75 Personen gleichzeitig (Innen- und Außenbereich)
  • Begrenzung der Personenzahl, Abstände sollen möglichst eingehalten werden
  • Kontaktdaten der Teilnehmer sind zu erfassen
  • Keine zeitliche Begrenzung
  • Allgemeines Abstandsgebot und Masken werden empfohlen, jedoch kein Muss.
  • Empfehlung: Nutzungsvereinbarung abschließen (siehe Muster)


Hygienekonzept - Sport Innen und Außen

  • Gemeinsames Training und Wettkampf in Gruppen zu max. 10 Personen zulässig Bsp. Fussballspiel 5 gg. 5 möglich, aber kein Turnier!
  • Geeignete Maßnahmen zur Zutrittssteuerung und zur Wahrung des Abstandsgebotes sind zu treffen. Soweit möglich sind Einbahnregelungen einzurichten. Wartebereiche sind mit Abstandmarkierungen zu versehen.
  • Im Innenbereich muss für jede Person mind. 10qm zur Verfügung stehen; entfällt bei Gruppen bis 10 Personen
  • Kontaktdaten erfassen (im Innenbereich)
  • Bewirtung nach Vorgaben des Hygienekonzeptes Gastronomie
  • Zuschauer erlaubt
  • Umkleidekabinen, Duschbereiche, Aufenthaltsräume nutzbar
  • Es muss eine kontinuierliche Luftzirkulation in Innenräumen sichergestellt sein.
  • Trainingsgeräte sind nach Nutzung mit einem fettlösenden Reiniger zu reinigen oder zu desinfizieren.
  • Empfehlung: Nutzungsvereinbarung abschließen (siehe Muster)


Hygienekonzept - Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich

  • Im Freien max. 350 Personen
  • Innenbereich max. 150 Personen
  • Hygiene- Abstandsmaßnahmen sind einzuhalten
  • Zeitliche Befristung von 5-24 Uhr
  • Veranstaltungsfläche klar sichtbar zu begrenzen
  • Kontaktdaten sind zu erfassen
  • Vorreservierung oder Anmeldung ist erforderlich.
  • Eine Bewirtung darf unter den Vorgaben für die Gastronomie stattfinden.
  • Buffet erlaubt
  • Zwischen Info- und Verkaufsständen ist ein Mindestabstand von 3 Metern einzuhalten.
  • Besucher und Mitarbeiter tragen eine Mund-Nasen-Abdeckung soweit die Corona- Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung dies anordnet. Kassenpersonal kann durch eine Trennscheibe geschützt werden und ist somit von der Trageverpflichtung eines Mund- und Nasenschutzes befreit.
  • Verleih von Gegenständen ist unzulässig, sofern diese nicht desinfiziert werden können.
  • Alle Räumlichkeiten müssen regelmäßig gelüftet werden. Alternativ kann eine Lüftungsanlage betrieben werden.
  • Pro 10qm der Verkaufs- und Besucherfläche darf sich maximal eine Person aufhalten.


Bestattungen

In Trauerhalle zulässig:

  • Ehegatte/Lebenspartner oder Verlobte(r)
  • Verwandte 1. und 2.Grad, sowie deren Ehegatten/LP
  • Personen eines weiteren Hausstandes
  • Zusätzliche Personen nur, wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als 1 Person pro 10qm anwesend ist
  • Außerhalb der Trauerhalle auch weitere Personen zulässig unter Einhaltung der Abstandsregeln.
  • Keine Maskenpflicht

Widerrechtliche Müllablagerung am Wirtschaftsweg zum Sportplatz

In der 15 KW ist im Wirtschaftsweg zum Sportplatz (gegenüber dem Ameisenpfad) illegal Baumaterial (Decken- oder Wandpaneelen) entsorgt worden.

Der Ortsgemeinde Bärweiler liegen Informationen über ein bestimmtes Fahrzeug vor.

Weitere sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung des oder der Verursacher führen, bitte an die Ortsgemeinde Bärweiler oder an das Ordnungsamt der VG Nahe-Glan,

entweder telefonisch oder per E-Mail. .

Muellablagerung

Helmut Schmell, Ortsbürgermeister  

Bauplätze in Bärweiler

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