VON KARL BUSS, RAUMBACH
Im Jahre 1852 bat die Gemeinde Bärweiler das Oberamt Meisenheim um Genehmigung, im Jahr vier Viehmärkte abhalten zu dürfen. Da die Amtsverwaltung sich außerstande sah, diesen Antrag von sich aus zu genehmigen, legte sie das Gesuch der Gemeindevertretung Bärweiler der Landgräflich-Hessischen Landesregierung in Homburg vor. Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten und hat folgenden Wortlaut:
„Wie aus den Anlagen erhellt, hat der Gemeindevorstand zu Bärweiler die Errichtung von vier Viehmärkten jährlich in Bärweiler beschlossen und um die höchste Genehmigung dieses Beschlusses gebeten.
Das Verwaltungsoberamt Meisenheim befürwortet die Genehmigung des desfalls eingereichten Gesuchs unter dem Anfügen, daß trotz eines starken Handels mit Rindvieh dermalen im Oberamt Meisenheim kein Markt mehr dafür bestehe, indem der Markt in Becherbach, nachdem er lange Zeit geblüht, untergegangen, und da der in Meisenheim versuchte nicht zustande gekommen sei, während der Markt mit kleinem Vieh (Schafe und Schweine) trefflich
gedeihe, und wenn gleich es zweifelhaft sei, ob in dem Ort Bärweiler ein Markt zustande gebracht werden könne, wie er im Interesse der Viehzucht
und des Handels mit Rindvieh zu wünschen wäre, so würden die Erwartungen des Gemeindevorstands doch dadurch unterstützt, daß im Orte selbst und in seinen nächsten Umgebungen viele Rindviehfuhren vorhanden seien und jeder mit seinem Gespann des Vorteils wegen jährlich einigemal wechsle, und ein Versuch zu einem Viehmarkt sonach zweifelsohne sehr motiviert erscheine. Unter den vorgetragenen Umständen und Verhältnissen glauben wir, der Ansicht des Verwaltungsoberamts Meisenheim beizutreten und auf gnädige Genehmigung der Abhaltung von vier jährlichen Viehmärkten in Bärweiler unter dem Anfügen untertänigst antragen zu dürfen, daß die Bestimmungen der Markttage dem L. Verwaltungsoberamt zu Meisenheim zu überlassen sein würde.
Homburg, den 19. März 1852
Landgräflich-Hess. Landesregierung II. Dep."
Bereits am 2. April 1852 erhielt die Gemeindevertretung von Bärweiler die endgültige Genehmigung zur Abhaltung von vier Viehmärkten im Jahr. Anscheinend fand der erste Großviehmarkt in Bärweiler guten Zuspruch und erbrachte auch eine Aufbesserung der Gemeindefinanzen, denn kaum war der erste Viehmarkt vorüber, als Bärweiler einen erneuten Antrag stellte, statt der bereits genehmigen vier Viehmärkte in Zukunft deren acht von April bis November jeden Jahres
zu gestatten.: „Da diese Märkte bis jetzt einen guten Erfolg gehabt und vorauszusehen sei, daß durch eine Vermehrung derselben eine noch bessere Entwicklung eintreten werde, aus den dafür angeführten Gründen und unter den obwaltenden günstigen Verhältnissen erlauben wir uns auf gnädigste Genehmigung des gestellten Gesuchs untertänigst anzutragen."
Auch dieser Antrag wurde genehmigt. In dem Genehmigungsschreiben der Landgräfl.-Hess. Landesregierung heißt es u. a.: „Dem weiteren Antrag des Verwaltungsoberamts Meisenheim, daß der Physikatstierarzt angewiesen sein möge, den Märkten immer beizuwohnen und darüber zu wachen, daß kein krankes Tier eingebracht oder geduldet werde und daß dem Tierarzt die ausschließliche Berechtigung zur Ausstellung der Gesundheitsscheine für eingebrachte Tiere gegen gesetzliche Gebühr zugestanden werden dürfte, ebensowohl aus den angegebenen Gründen gerechtfertigt erscheinen und der Genehmigung desselben nicht entgegenstehen.
Homburg, den 18. Oktober 1852
Landgräfl.-Hess. Landesregierung II. Deputat."
Die endgültige Genehmigung zur Abhaltung von acht Viehmärkten im Jahr erfolgte am 26. Oktober 1852.
Damit schließt das Aktenstück. Leider wird nicht mehr berichtet, welchen Zuspruch die acht Viehmärkte in Bärweiler von 1852 ab bei Bauern und Viehhändlern fanden.
(Quelle: Landesarchiv Koblenz 386/Nr.48)