Hygienekonzept für Veranstaltungen
Generelle Regelungen
- Vor Ort muss eine beauftragte / verantwortliche Person benannt werden.
- Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist der Zutritt zu verwehren.
- Die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen, sofern die Vorgabe der CoBekVO nicht zwingend ist.
- Kontaktdaten aller Personen sowie der Zeitraum des Besuchs sind zu dokumentieren.
- Nutzung der sanitären Anlagen sind unter Achtung der Schutzmaßnahmen zulässig.
- Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegserkrankung ist der Zugang zu verwehren.
- Alle Personen müssen sich bei Betreten des Raumes die Hände desinfizieren/waschen.
- Auf die geltenden Regeln des Infektionsschutzes ist mittels geeigneter Beschilderung aufmerksam zu machen (z. B. Niesetikette).
- Kontaktflächen sind regelmäßig mit fettlösendem Haushaltsreiniger zu reinigen oder zu desinfizieren
- Generell sind Desinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Die Räume sind regelmäßig zu reinigen.
- Sanitäranlagen sind - falls möglich - dauerhaft zu lüften.
Hygienekonzept - private Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeitsfeiern.. )
- Bis zu 75 Personen gleichzeitig (Innen- und Außenbereich)
- Begrenzung der Personenzahl, Abstände sollen möglichst eingehalten werden
- Kontaktdaten der Teilnehmer sind zu erfassen
- Keine zeitliche Begrenzung
- Allgemeines Abstandsgebot und Masken werden empfohlen, jedoch kein Muss.
- Empfehlung: Nutzungsvereinbarung abschließen (siehe Muster)
Hygienekonzept - Sport Innen und Außen
- Gemeinsames Training und Wettkampf in Gruppen zu max. 10 Personen zulässig Bsp. Fussballspiel 5 gg. 5 möglich, aber kein Turnier!
- Geeignete Maßnahmen zur Zutrittssteuerung und zur Wahrung des Abstandsgebotes sind zu treffen. Soweit möglich sind Einbahnregelungen einzurichten. Wartebereiche sind mit Abstandmarkierungen zu versehen.
- Im Innenbereich muss für jede Person mind. 10qm zur Verfügung stehen; entfällt bei Gruppen bis 10 Personen
- Kontaktdaten erfassen (im Innenbereich)
- Bewirtung nach Vorgaben des Hygienekonzeptes Gastronomie
- Zuschauer erlaubt
- Umkleidekabinen, Duschbereiche, Aufenthaltsräume nutzbar
- Es muss eine kontinuierliche Luftzirkulation in Innenräumen sichergestellt sein.
- Trainingsgeräte sind nach Nutzung mit einem fettlösenden Reiniger zu reinigen oder zu desinfizieren.
- Empfehlung: Nutzungsvereinbarung abschließen (siehe Muster)
Hygienekonzept - Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich
- Im Freien max. 350 Personen
- Innenbereich max. 150 Personen
- Hygiene- Abstandsmaßnahmen sind einzuhalten
- Zeitliche Befristung von 5-24 Uhr
- Veranstaltungsfläche klar sichtbar zu begrenzen
- Kontaktdaten sind zu erfassen
- Vorreservierung oder Anmeldung ist erforderlich.
- Eine Bewirtung darf unter den Vorgaben für die Gastronomie stattfinden.
- Buffet erlaubt
- Zwischen Info- und Verkaufsständen ist ein Mindestabstand von 3 Metern einzuhalten.
- Besucher und Mitarbeiter tragen eine Mund-Nasen-Abdeckung soweit die Corona- Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung dies anordnet. Kassenpersonal kann durch eine Trennscheibe geschützt werden und ist somit von der Trageverpflichtung eines Mund- und Nasenschutzes befreit.
- Verleih von Gegenständen ist unzulässig, sofern diese nicht desinfiziert werden können.
- Alle Räumlichkeiten müssen regelmäßig gelüftet werden. Alternativ kann eine Lüftungsanlage betrieben werden.
- Pro 10qm der Verkaufs- und Besucherfläche darf sich maximal eine Person aufhalten.
Bestattungen
In Trauerhalle zulässig:
- Ehegatte/Lebenspartner oder Verlobte(r)
- Verwandte 1. und 2.Grad, sowie deren Ehegatten/LP
- Personen eines weiteren Hausstandes
- Zusätzliche Personen nur, wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als 1 Person pro 10qm anwesend ist
- Außerhalb der Trauerhalle auch weitere Personen zulässig unter Einhaltung der Abstandsregeln.
- Keine Maskenpflicht